Verwaltungsgerichtshof 90/05/0204

90/05/0204Verwaltungsgerichtshof24.09.1991

Regest

Parteistellung Parteienantrag Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1991

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG wird der Antrag der Beschwerdeführer vom 11. Dezember 1989 auf Einleitung eines Bewilligungsverfahrens nach § 6 des Niederösterreichischen Landesstraßengesetzes, eheste Ausschreibung einer Bauverhandlung und Ladung der Beschwerdeführer, zurückgewiesen. Die Gemeinde St. Egyden am Steinfeld hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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