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90/05/0198•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0198
90/05/0198Verwaltungsgerichtshof18.06.1991
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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