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90/05/0186•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0186
90/05/0186Verwaltungsgerichtshof17.09.1991
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Bescheidcharakter Bescheidbegriff
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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