Verwaltungsgerichtshof 90/05/0177

90/05/0177Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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