Verwaltungsgerichtshof 90/05/0104

90/05/0104Verwaltungsgerichtshof16.10.1990

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Stadtbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.