Verwaltungsgerichtshof 90/05/0098

90/05/0098Verwaltungsgerichtshof19.02.1991

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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