Verwaltungsgerichtshof 90/05/0080

90/05/0080Verwaltungsgerichtshof18.09.1990

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Abgrenzung zur Verordnung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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