Verwaltungsgerichtshof 90/05/0079

90/05/0079Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Befangenheit von Sachverständigen Baubewilligung BauRallg6 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Einfluß auf die Sachentscheidung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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