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90/05/0079•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0079
90/05/0079Verwaltungsgerichtshof25.09.1990
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Befangenheit von Sachverständigen Baubewilligung BauRallg6 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Einfluß auf die Sachentscheidung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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