Verwaltungsgerichtshof 90/05/0040

90/05/0040Verwaltungsgerichtshof18.09.1990

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Baubewilligung BauRallg6 Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Bescheid der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. Oktober 1988 betreffend das Baubewilligungsverfahren für eine Garage aufgehoben worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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