Verwaltungsgerichtshof 90/05/0035

90/05/0035Verwaltungsgerichtshof12.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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