Verwaltungsgerichtshof 90/05/0034

90/05/0034Verwaltungsgerichtshof26.06.1990

Regest

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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