Verwaltungsgerichtshof 90/05/0033

90/05/0033Verwaltungsgerichtshof10.11.1992

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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