Verwaltungsgerichtshof 90/05/0025

90/05/0025Verwaltungsgerichtshof19.02.1991

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Planung Widmung Planung Widmung BauRallg3 Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1990050025.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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