Verwaltungsgerichtshof 90/05/0012

90/05/0012Verwaltungsgerichtshof18.09.1990

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Baubewilligung BauRallg6 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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