Verwaltungsgerichtshof 90/05/0001

90/05/0001Verwaltungsgerichtshof18.09.1990

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Planung Widmung BauRallg3 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Zurückziehung eines Antrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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