Verwaltungsgerichtshof 90/04/0341

90/04/0341Verwaltungsgerichtshof28.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0341

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 22.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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