Verwaltungsgerichtshof 90/04/0309

90/04/0309Verwaltungsgerichtshof26.02.1991

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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