Verwaltungsgerichtshof 90/04/0277

90/04/0277Verwaltungsgerichtshof26.02.1991

Regest

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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