Verwaltungsgerichtshof 90/04/0267

90/04/0267Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0267

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Spruchpunktes 1. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 20.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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