Verwaltungsgerichtshof 90/04/0241

90/04/0241Verwaltungsgerichtshof29.01.1991

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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