Verwaltungsgerichtshof 90/04/0218

90/04/0218Verwaltungsgerichtshof29.01.1991

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,--, insgesamt sohin S 11.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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