Verwaltungsgerichtshof 90/04/0209

90/04/0209Verwaltungsgerichtshof26.02.1991

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.710,-- jeweils zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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