Verwaltungsgerichtshof 90/04/0180

90/04/0180Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1990, Zl. 90/04/0023-2, gemäß § 34 Abs. 2 VwGG eingeräumten Mängelbehebungsfrist NICHT STATTGEGEBEN

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.