Verwaltungsgerichtshof 90/04/0159

90/04/0159Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung seines in Beschwerde gezogenen Spruchpunktes I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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