Verwaltungsgerichtshof AW 90/04/0068

AW 90/04/0068Verwaltungsgerichtshof21.09.1990

Regest

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 90/04/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1990

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben

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