Verwaltungsgerichtshof 90/04/0058

90/04/0058Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Beweise Beweismittel Beweismittel Augenschein Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Sachverständiger Haftung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990040058.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.770, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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