Verwaltungsgerichtshof 90/04/0013

90/04/0013Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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