Verwaltungsgerichtshof 90/04/0001

90/04/0001Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Abspruches über die Abweisung der Berufung und die Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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