Verwaltungsgerichtshof 90/03/0283

90/03/0283Verwaltungsgerichtshof10.04.1991

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0283

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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