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90/03/0283•Verwaltungsgerichtshof 90/03/0283
90/03/0283Verwaltungsgerichtshof10.04.1991
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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