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90/03/0269•Verwaltungsgerichtshof 90/03/0269
90/03/0269Verwaltungsgerichtshof16.10.1991
Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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