Verwaltungsgerichtshof 90/03/0269

90/03/0269Verwaltungsgerichtshof16.10.1991

Regest

Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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