Verwaltungsgerichtshof 90/03/0255

90/03/0255Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Regest

Alkotest Voraussetzung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Verfahrensrecht Beweiswürdigung Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Alkotest Straßenaufsichtsorgan Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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