Verwaltungsgerichtshof 90/03/0248

90/03/0248Verwaltungsgerichtshof19.12.1990

Regest

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung rechtswidrig gewonnener Beweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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