Verwaltungsgerichtshof 90/03/0242

90/03/0242Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der erstmitbeteiligten Partei

(B Gesellschaft m.b.H.) Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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