Verwaltungsgerichtshof 90/03/0223

90/03/0223Verwaltungsgerichtshof19.12.1990

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Verfahrensrecht Beweismittel rechtswidrig gewonnener Beweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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