Verwaltungsgerichtshof 90/03/0198

90/03/0198Verwaltungsgerichtshof19.06.1991

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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