Verwaltungsgerichtshof 90/03/0183

90/03/0183Verwaltungsgerichtshof10.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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