Verwaltungsgerichtshof 90/03/0180

90/03/0180Verwaltungsgerichtshof02.10.1991

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.