Verwaltungsgerichtshof 90/03/0178

90/03/0178Verwaltungsgerichtshof19.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

  1. Dem Wiedereinsetzungsantrag wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

  2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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