Verwaltungsgerichtshof 90/03/0171

90/03/0171Verwaltungsgerichtshof13.03.1991

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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