Verwaltungsgerichtshof 90/03/0145

90/03/0145Verwaltungsgerichtshof13.06.1990

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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