Verwaltungsgerichtshof 90/03/0139

90/03/0139Verwaltungsgerichtshof10.10.1990

Regest

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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