Verwaltungsgerichtshof 90/03/0134

90/03/0134Verwaltungsgerichtshof11.07.1990

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 freie Beweiswürdigung in dubio pro reo

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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