Verwaltungsgerichtshof 90/03/0112

90/03/0112Verwaltungsgerichtshof13.02.1991

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol und der Bund haben dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von je S 5.245,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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