Verwaltungsgerichtshof 90/03/0111

90/03/0111Verwaltungsgerichtshof19.09.1990

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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