Verwaltungsgerichtshof 90/03/0104

90/03/0104Verwaltungsgerichtshof16.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,-- (zusammen somit S 6.070,--) anteilsmäßig binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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