Verwaltungsgerichtshof 90/03/0045

90/03/0045Verwaltungsgerichtshof19.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von je S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird jeweils abgewiesen.

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