Verwaltungsgerichtshof 90/03/0034

90/03/0034Verwaltungsgerichtshof30.05.1990

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.