Verwaltungsgerichtshof 90/03/0032

90/03/0032Verwaltungsgerichtshof21.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1990

Spruch

  1. Die Beschwerde gegen den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 10. November 1989 wird als unbegründet abgewiesen.

  2. Die Beschwerde gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Villach vom 1. Juni 1989 wird zurückgewiesen.

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