Verwaltungsgerichtshof 90/03/0009

90/03/0009Verwaltungsgerichtshof25.04.1990

Regest

Beweismittel Urkunden Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.