Verwaltungsgerichtshof 90/02/0209

90/02/0209Verwaltungsgerichtshof17.04.1991

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Rückspiegel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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